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| Teilnahmebedingungen AGB Hauptsache-Schwendemann.de Partner-Programm 1. Gegenstand Jürgen Schwendemann ermöglicht dem Partner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf der Basis von Pay-Per-Sale (prozentuale Vergütung pro gültiger Transaktion) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) oder in Emails erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs von Schwendemann-Produkten Anspruch auf Zahlung einer Provision. Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt J. Schwendemann dem Partner zum Abruf bereit. Der Partner darf den von J. Schwendemann zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit J. Schwendemann verändern. Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu der Schwendemann-Verkaufs-Seite herstellen. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung angeben. Die Zuordnung des Besuchers zur Partnerkennung erfolgt mittels Cookie für einen Zeitraum von 60 Tagen. Bei deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und der Schwendemann-Site korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Die Verantwortung für alle Links und Tagging liegt allein beim Partner. Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt. 2. Beziehungen zwischen den Parteien / Vergütungen Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben. Für die Besteuerung der Vergütungen ist der Partner selbst verantwortlich. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Mit der Anmeldung beim Partner-Programm von Hauptsache-Schwendemann.de bzw. aller dazugehörenden Domains (derzeit insb. Hauptsache-Erfolg.de) erhalten Sie zu jedem unserer Projekte eigene Links. Kauft einer Ihrer Besucher ein Ebook, erhalten Sie eine Vergütung. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind und als solcher bei uns angemeldet sind und Sie Ihre korrekte Steuernummer bzw. USt-ID-Nr. hinterlegt haben, erhalten Sie noch zusätzlich 19% USt ausgezahlt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Marketingplan. Bis September 2008 betrug die Vergütung grundsätzlich 50% des Nettoverkaufspreises. Ab Oktober 2008 wird die Vergütung auf insgesamt maximal 60% des Nettoverkaufspreises je verkauftem Werk erhöht, wobei folgende Regel gilt:
Eine Ebene ist die Verbindung zwischen Empfehler und Käufer. Die tieferen Ebenen stellen also Anteile an den erfolgreichen Weiterempfehlungen des Käufers aus Ebene 1 dar. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern. J. Schwendemann wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue Informationen zu übermitteln, kann jedoch für Übermittlungsfehler keinerlei Gewährleistung übernehmen.
3. Auszahlung der Provisionen Ihre Provisionen können Sie sich ab einem Kontostand von 50 € ausbezahlen lassen. Bis zur Auszahlung stehen Gutschriften grundsätzlich unter Vorbehalt genauerer Prüfung in Ihren Account. 4. Formen der Vermarktung Sie können Ihren Werbelink direkt oder über unsere Werbebanner vermarkten. J. Schwendemann gewährt dem Partner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als "Hauptsache-Erfolg.de Partner" Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von J. Schwendemann verändern. J. Schwendemann behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien von J. Schwendemann zu beachten. J. Schwendemann ist berechtigt, die dem Partner gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen. 5. Verbotene Werbeformen / Gewährleistung und Haftung des Partners Folgende Werbeformen sind untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Partner-Programm. Eventuell noch offene Provisionen werden in diesem Fall einbehalten. Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Der Partner gewährleistet insbesondere die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das er von J. Schwendemann übernommen oder selbst aufbereitet hat; - dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen; - dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit J. Schwendemann, der einzelnen Verkaufsseiten von Hauptsache-Erfolg.de und Hauptsache-Schwendemann.de oder einer anderen von J. Schwendemann oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen betriebenen Website begründet; - dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte; - keine Spam-E-mails (dh E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden. Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird J. Schwendemann von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen. 6. Eigene Produkt-Käufe Es ist nicht gestattet, über die eigene Werbeseite Einkäufe zu tätigen. So entstandene Provisionen werden nicht angerechnet. 7. Gewährleistung J. Schwendemann übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der Sites oder der über die Sites verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen, unsere Webseiten rund um die Uhr verfügbar zu halten. Sollte es trotzdem zu Ausfällen oder Downtimes kommen, sind für für eventuelle Verdienstausfälle nicht haftbar. 8. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 79183 Waldkirch. J. Schwendemann ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen. Ich behalte mir das Recht vor, die Teilnahmeregeln falls nötig jederzeit zu ändern. Wir informieren unsere Partner per Email über erfolgte Änderungen. Ebenso können Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit geändert. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht J. Schwendemann binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen. Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren. 79183 Waldkirch im September 2008
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